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Neuregelung: Leichtkraftrad (125-er) mit Autoführerschein seit 30.12.2019 in Kraft

Voraussetzung für die Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196:

  • Vorbesitz der Pkw-Klasse B seit mind. 5 Jahren
  • Mindestalter 25 Jahre
  • Fahrerschulung, Nachweis durch die Fahrschule (mind. 9 Unterrichtseinheiten davon 4 Theorieunterrichte á 90 Minuten (Klasse A) und 5 praktische Unterrichtseinheiten á 90 Minuten)

Was darf gefahren werden?

Leichtkrafträder (Krafträder, auch mit Beiwagen, mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW), bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.